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Frankreich will Terroristen ausbürgernAm Dienstagabend votierte das Parlament dann mit 162 gegen 148 Stimmen auch für den umstrittenen zweiten Artikel, der die Ausbürgerung verurteilter Terroristen vorsieht. Damit sollen die Möglichkeiten ausgeweitet werden, Menschen nach einer Terrorismusverurteilung die französische Staatsbürgerschaft zu entziehen.
Bislang war der Entzug der Staatsbürgerschaft nur bei Verurteilten mit doppeltem Pass möglich, die im Laufe ihres Lebens Franzosen wurden. Künftig soll die Strafmaßnahme auch bei gebürtigen Franzosen anwendbar sein. Der zweite Teil der Verfassungsreform regelt auch die Bedingungen, unter denen Rechte aberkannt werden können, die an die Staatsangehörigkeit gebunden sind, etwa das Wahlrecht.
Besonders die geplante Verschärfung der Möglichkeiten zum Entzug der Staatsbürgerschaft hatte in den vergangenen Wochen für heftige Kritik gesorgt. In dem Streit um die Reform trat Ende Januar die französische Justizministerin Christiane Taubira zurück.
Einer Verfassungsänderung muss der aus Nationalversammlung und Senat bestehende Kongress mit Dreifünftel-Mehrheit zustimmen. Dafür gibt es noch keinen Termin.
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