das habe ich zu deinen gunsten aus dem gesamtzusammenhang erlesen.
denn weder für die spezial- noch die generalprävention eignet sich der fall fritzl als demonstrationsobjekt: wieviele töchter wird er noch haben? wieviele beschlafen? wer wird sich noch in sein haus wagen?
die gesellschaft muß vor diesem alten mann nicht mehr geschützt werden, auch nicht er selbstvor sich. wir haben doch ein klassisches verdeckungsdelikt: ein kind mißbraucht, das ihn kennt und um diesen mißbrauch zu vertuschen die ganze daueraktion;und weils schon nicht mehr darauf ankam, die weiteren aktionen.
bleibt also nur die abschreckungstheorie, aber was lernen die abgeschreckten? bring dein erstes opfer lieber gleich um, dann hättest du die strafe selbst bei entdeckung schon längst abgesessen.
wenn nun die gesellschaft weiter und im nachhinein bestraft, dann wegen des schuldvorwurfes und nicht aus präventiven gründen.
und du hast recht: erst die rechtswidrigkeit filtert aus dem schlechten charakter die strafrechtlich maßgebliche tat.und richtig: sie induziert damit die individuelle vorwerfbarkeit. aber induzieren ist noch nicht ein zwingender schluß und nicht nur nothilfe und notwehr schließen die schuld aus. was istmit der irrtumsproblematik? hier beginnen doch die deutelungen des willens ebenso wie bei der zuweisung der schuldform: fahrlässigkeit oder vorsatz.
und richtig, es gibt auch reine erfolgshaftungen, aber die berühren die schuldproblematik nicht. sie sind ein aliud.
übrigens die interessanteste neuere vorwerfbarkeitstheorie habe ich bei dem nichtjuristen crane gelesen:
schuld entstehe aus dem zusammenwirken mehrerer (maggie, das straßenkind u.ä.)
das führt mich weiter zu der frage,ob nicht der freie wille, wie bisher diskutiert: allein mit der einzelbetrachtung eines einzelnen menschengrundes nicht arg verkürzt wird? vielleicht kommt man ihm nur dann wirklich näher, wenn man ihn im zusammenwirken mehrerer menschen beurteilen würde?
:
- das finden des freien willens aus bevormundung heraus
- die versuche steter manipulationen durch andere
- irrtümer und zwänge
- schwaches fleisch
- willenbrechende strukturen
- stärkere und schwächere willen im aufeinanderprall
so halt... und dann, pjesma, fragt man doch auch, worin der unterschied bestehen soll, zwischen unzurechnungsfähigkeit und menschen, die ganz grundsätzlich keinen freien willen haben...
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