Überfälliger Ordner. Das Thema ist fundamental für die deutsche Politik. Das Thema ist aber so gut wie unbearbeitet seit etwa neunzig Jahren. Es gibt nur ein Verdikt, gegen oder für das ausgesagt, gemeint wird. Es gibt keine philosophische Auseinandersetzung, keine antithetische Befasse. Keiner denkt darüber nach, man meint nur. Dogmatismus der Voraufklärung, hinter den wir , so scheint's, zurückgefallen sind. Eine historische Regression. Wir erkennen heute einen Streit der Prinzipien, des guten und des bösen, aber wir weisen die bloß noch zu. Wir müssen bekennen und darüber das Denken vergessen. Was gedacht werden darf, bestimmt das Dogma. Das böse Wort "Gesinnunsgethik" macht die Runde. Position beziehen, Gesinnung zeigen. Dabei ist ein Gesinnungsethiker einer, der eben kein Dogma besitzt, sondern eben das Gegenteil davon, quasi die antithetisierte Antithese eines Dogmas, ein doppelt Hinterfragtes, Abgewogenes und dann kontextualisiertes Dogma, d.i. eine c.i.a.. Aus einem Brötchen wird durch Antithese ein Brot, aus dem wieder ein Stück Kuchen, daraus eine Torte, die zu einem Obstsalat wird. Was also haben Brötchen und Obstsalat gemeinsam? Richtig, beides ist Essen, wohlschmeckendes zumeist. Das Dogma hat mit der Gesinnung nun gemein, daß beide im Bereich der Meinung angesiedelt sind, sonst aber haben sie nicht viel gemeinsam, die Gründe können hierbei vernachlässigt werden.
Genauer: Das Böse kann im Charakter oder in der Tat liegen, also im Beweggrund oder in der Wertung, die von außen auf das Getane bekannt wird. Früher, also vor dem Aufkommen des Christentums, wurde nur die Tat bewertet, ein im Menschen wesendes Böses wurde keineswegs ethisch bewertet. Wer sündigte, also gegen Regeln des Zusammenlebens verstieß, mußte entsühnt werden, entweder geschah dies von außen (Erinnyen) oder durch ein Opfer, dem wiederum ein Schuldbewußtsein vorangegangen sein mußte. Aber dann war's gut. Ob das Böse, für das weder die Griechen noch die Germanen eine Gottheit kannten, über die gesühnte Tat weiter bestand, als eine Art von Dauerschuld, wurde erst mit Jesu Tod thematisiert. Sein Opfertod sollte die Erbsünde nivellieren. Zu einfach? Wieso überhaupt Erbsünde?
Seit JC haftet die Sünde nicht an der Tat, sondern an der Gesinnung. Es wird nach Umständen gefragt, deren wichtigster die Gesinnung ist, anders gesagt: Warum hast du das und das getan? Damit wird die Sünde zu etwas Subjektivem, zugleich jedoch wird ein Rechtsrahmen geschaffen, der das Rechtssubjekt objektiviert. Anders ist Gerechtigkeit auch nicht möglich, wenngleich sie durch dieses Setzen unmöglich wird, denn schließlich muß dieses Prinzip dazu führen, daß jeder sein Tun rechtfertigen kann: im Kapitalismus bedeutet das, sofern er sich die entsprechenden Rechtsmittel verschaffen kann.
Die Sünde haftet also am Subjekt, demnach ist das Böse personengebunden. Der Sünder besitzt eine Neigung, Unschuldigen Leid zuzufügen. Die moderne Gesellschaft sieht das als personengebundene Haftbarkeit an, befreit den Schuldigen jedoch aus der Verantwortung, wenn der Umstände seines Handelns geltend machen kann, die ihn absolvieren sollen: Pragmatik, Noth, Selbstverwirklichung, Familienpflicht, Staatsräson, Krankheit, schwieriges soziales Umfeld... Die Liste ist endlos.. Damit verbunden ist die Übertragung der Schuld, die sogenannte transmissible Verbindlichkeit. Kinder haften für ihre Eltern. Die letzte Generation haftet für die Sünden der Väter. Enkel haften für die Schuld ihrer Vorfahren - drei, vier, fünf Generationen lang. Schuldkult.
Genauer: Das Böse kann im Charakter oder in der Tat liegen, also im Beweggrund oder in der Wertung, die von außen auf das Getane bekannt wird. Früher, also vor dem Aufkommen des Christentums, wurde nur die Tat bewertet, ein im Menschen wesendes Böses wurde keineswegs ethisch bewertet. Wer sündigte, also gegen Regeln des Zusammenlebens verstieß, mußte entsühnt werden, entweder geschah dies von außen (Erinnyen) oder durch ein Opfer, dem wiederum ein Schuldbewußtsein vorangegangen sein mußte. Aber dann war's gut. Ob das Böse, für das weder die Griechen noch die Germanen eine Gottheit kannten, über die gesühnte Tat weiter bestand, als eine Art von Dauerschuld, wurde erst mit Jesu Tod thematisiert. Sein Opfertod sollte die Erbsünde nivellieren. Zu einfach? Wieso überhaupt Erbsünde?
Seit JC haftet die Sünde nicht an der Tat, sondern an der Gesinnung. Es wird nach Umständen gefragt, deren wichtigster die Gesinnung ist, anders gesagt: Warum hast du das und das getan? Damit wird die Sünde zu etwas Subjektivem, zugleich jedoch wird ein Rechtsrahmen geschaffen, der das Rechtssubjekt objektiviert. Anders ist Gerechtigkeit auch nicht möglich, wenngleich sie durch dieses Setzen unmöglich wird, denn schließlich muß dieses Prinzip dazu führen, daß jeder sein Tun rechtfertigen kann: im Kapitalismus bedeutet das, sofern er sich die entsprechenden Rechtsmittel verschaffen kann.
Die Sünde haftet also am Subjekt, demnach ist das Böse personengebunden. Der Sünder besitzt eine Neigung, Unschuldigen Leid zuzufügen. Die moderne Gesellschaft sieht das als personengebundene Haftbarkeit an, befreit den Schuldigen jedoch aus der Verantwortung, wenn der Umstände seines Handelns geltend machen kann, die ihn absolvieren sollen: Pragmatik, Noth, Selbstverwirklichung, Familienpflicht, Staatsräson, Krankheit, schwieriges soziales Umfeld... Die Liste ist endlos.. Damit verbunden ist die Übertragung der Schuld, die sogenannte transmissible Verbindlichkeit. Kinder haften für ihre Eltern. Die letzte Generation haftet für die Sünden der Väter. Enkel haften für die Schuld ihrer Vorfahren - drei, vier, fünf Generationen lang. Schuldkult.
Kommentar