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Politisches Tagesgespräch

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  • ad, d.i. ja eben das Problem in einem freiheitlich-demokratischen Gemeinwesen: Wie geht es mit denjenigen um, die dieses Gemeinwesen so nicht haben wollen? Gehört es zur Freiheit, daß man auch diejenigen gewähren läßt, die diese Form der Freiheit nicht wollen? Streng genommen: ja.

    Mich bewegt hier noch etwas anderes; Wenn die Behauptung der AfD stimmt, daß der VS nur eine Handlangerfunktion für die jeweilige Regierung hat, dann stellt sich doch die Frage, was die AfD im Falle ihrer Regierungszeit mit der Opposition macht? Sie tönt ja nun recht laut, daß sie "aufräumen" wolle.

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    • Dass der VS per se Handlanger der Regierung ist, dem würde ich so nicht zustimmen. Aber natürlich bestimmt der oberste Verfassungsschützer...wo die Schwerpunkte liegen....sprich wo die Reise hingeht.

      Und zu deiner anderen Frage: das GG macht da keinen Unterschied. Wer diese Freiheiten nicht mag, der darf versuchen sie abzuschaffen - auf welchem Wege das geschehen muss, das ist wiederum im GG klar geregelt. Wer also ein Gesetz wünscht...welches regelt, dass wir ab 18:00 nicht mehr auf die Straße dürfen, der darf seinen Entwurf gerne einbringen - wie...auch das ist klar geregelt. Er wird dafür aber keine 2/3 Mehrheiten finden. Und sollte er sie finden, dann ist auch alles ok. Nicht der Status Quo einer Gesellschaft zeigt...ob es sich um eine demokratische Gesellschaft handelt....sondern ihr/der Weg dahin.

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      • Das ist es doch gerade. Ein Gesetz, das ein Grundrecht verbietet, kann von der Legislative zwar eingebracht und von der Exekutive durchgesetzt werden, müßte dann aber von der Judikative nivelliert werden. Wenn also die Regierung Gesetze durchsetzt, die eigentlich gegen das GG verstoßen, was ein Gesetz mit Ausgehverbot ab 1800 ja sein muß - Umstände hin oder her -, dann müßte der VS eingreifen, was er aber in der BRD nicht tun kann, wenn die Regierung es nicht will, weil der VS ja weisungsgemäß handelt, dem Innenministerium unterstellt ist. Ich glaube, hier liegt der Hase im Pfeffer. Doch wenn man den Innenminister aus der Befehlskette herausnähme, wem muß der VS dann gehorchen? Dem GG sowieso, aber das ist abstrakt. Dem Bundespräsidenten? Der hat kein wirkliches demokratisches Mandat. Dem Kanzler? Der ist parteipolitisch und koalitionsvertraglich gebunden. Dem Bundestagspräsidenten? Der ist nur für die Legislative zuständig. - Im bizarrsten Fall verfolgt der VS heute Herrn Müller, weil der der Regierung X ein Dorn im Auge ist und morgen unter einer neuen Regierung verfolgt der VS denjenigen, der dem VS den Auftrag gab, Herrn Müller zu verfolgen. Das ist doch mit diesen Strukturen möglich. Herr Maaßen verfolgte Staatsfeinde, nun soll er selber einer sein.

        Sollte einfache Polizeiarbeit nicht hinlänglich genügen, um das GG durchzusetzen?

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        • Ist (wäre) nicht das BVerfG dafür zuständig, verfassungswidrige (wir nehmen hierfür mal an, das GG wäre unsere Verfassung) Gesetze zu anullieren?

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          • Biden hat aufgegeben. Er ist nicht mehr Präsidentschaftskandidat der Demokraten. Was bedeutet: Kamala Harris hat die besten Chancen Präsidentschaftskandidatin zu werden. Und wenn sie das geschafft hat, dann stehen ihre Chancen gut erste Präsidentin der USA zu werden. Zumindest für ein paar Monate. Denn diesen Paukenschlag im Wahlkampf werden sich die Demokraten nicht nehmen lassen. Biden tritt zurück und Harris wird als Präsidentin vereidigt.

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            • Eine Schwarze, sehr links verortbar und ziemlich unbeliebt, wenn ich da genannten Zahlen trauen darf: 53% schätzen sie nicht, nur 37% sind zufrieden mit ihrer Arbeit. Ich glaube nicht, daß die Amerikaner sich mehrheitlich hinter ihr versammeln können, auch scheint sie mir keine Frau zu sein, die auf Ausgleich sinnt. Biden tritt nicht zurück, er will weiter amtieren; er will nur nicht noch einmal antreten, also keine WIederwahl anstreben. Ja, die Mechanismen der Macht sind so, daß Biden nun auch zurücktreten soll, aber das wird er nicht tun, denn er ist sauer, sauer auf etliche Parteigenossen, die ihn kritisieren oder heucheln, auf den bald kommenden israelischen MInisterpräsidenten, der keine Erfolge melden kann und ihm wohl auch persönlich mißfällt, auf sein Alter und seine erneut aufgebrochene Covid-Erkrankung... Politisch allerdings bedeutet es gar nichts, wenn er sein Amt abgibt, er hatte sowieso keine Gestaltungskraft. Andererseits sehen die BSP-Prognosen nicht schlecht aus, vom Wirtschaftlichen her sollten die Demokraten die Wahl gewinnen, wären da nicht der Trump-Effekt und die Wechselstimmung.

              Nun ja. Mich interessieren die politischen USA nicht besonders. Andererseits möchte ich, daß der Ukraine-Krieg schnellstmöglich beendet wird und daß die amerikanischen Marschflugkörper, am besten gleich alle amerikanischen Soldaten unser Land verlassen. Beides ist wohl nur mit Trump möglich. Deshalb wünsche ich mir einen Sieg Trumps.

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              • Das Bundesverfassungsgericht in Hinsicht auf das Verfahren der Bestimmung und die Dauer der Bestimmten soll ins GG. An sich nichts Schlechtes. Aber es gibt ein Problem: die Nichttrennung der Gewalten soll festgelegt werden. Das BVG soll weiters durch Bundestag und Bundesrat bestimmt werden, also durch die Legislative und einen Ältestenrat, der nicht direkt gewählt, sondern mehr oder weniger durch die Bundesländer bestimmt wird. Damit wird das Prinzip der Gewaltenteilung verletzt. Eine "Lehre" aus der Geschichte. Die Weimarer Verfassung war da moderner, trennte hier strikt, was aber auch bedeutete, daß die Justiv unabhängig von Parlament und Regierung blieb, zugleich aber sich aus Kaiserzeiten noch etliche Richter als Staat im Staate positionieren konnten. Dennoch war das moderner, weil es die Staatsgewalten strikt differenzierte. Heute werden die bedeutendsten Richter nicht durch Juristen bestimmt, sondern durch Politiker. Sie werden auch nicht durch das Volk gewählt, sondern durch diejenigen, die die Legislative zur Exekutivlern gemacht hat.

                Ich glaube, die BRD sollte nunmehr im 76. Jahr ihrer Existenz mehr Mut haben und eine klarere Gewaltenteilung durchsetzen, ergo Regierung, Parlament und Gerichte klar differenzieren und diese nicht immer mehr miteinander verzahnen.

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                • Hier haben wir einen einstigen Verfassungsschützer, der aufzeigt...wie sehr unsere Demokratie tatsächlich in Gefahr ist.

                  AfD Verbot, Bürgerrechte entziehen, politische Gegner zerstören! Hans Georg Maaßen im Interview (youtube.com)

                  Das Interview beginnt so lala...wird aber immer spannender...

                  Jetzt ist der richtige Link drin
                  Zuletzt geändert von Mario Morgenroth (a.d.); 27.07.2024, 14:32.

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                  Wie heißt die größte deutsche Insel?

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